Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frontal Tattoo & Piercing

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Frontal Tattoo & Piercing
Inhaber: Andreas Muschik
Bahnhofstraße 74
03046 Cottbus
Deutschland

– nachfolgend „Frontal“, „wir“ oder „uns“ –

und unseren Kunden – nachfolgend „Kunde“ – über die Durchführung von Tattoos, Piercings, Permanent Make-up sowie damit verbundene Beratungs-, Planungs- und sonstige Leistungen.

1.2 Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Gegenüber Unternehmern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss und Terminvereinbarung

2.1 Eine unverbindliche Anfrage des Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss dar.

2.2 Ein Vertrag über eine konkrete Leistung kommt zustande, wenn Frontal die Anfrage des Kunden ausdrücklich bestätigt oder beide Parteien einen verbindlichen Termin und den entsprechenden Leistungsumfang vereinbaren.

2.3 Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Termins wird ein bestimmter Zeitraum für den Kunden reserviert. Dieser Zeitraum steht Frontal für die vereinbarte Leistung grundsätzlich nicht anderweitig zur Verfügung.

2.4 Die Terminvereinbarung kann persönlich im Studio, telefonisch, per E-Mail oder über von Frontal angebotene Social-Media-Kanäle erfolgen.

2.5 Sofern für einen Termin eine Anzahlung vereinbart wird, wird deren Höhe dem Kunden vor der Zahlung mitgeteilt.

2.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen Frontal und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

3. Beratung

3.1 Vor der Durchführung eines Tattoos, Piercings oder einer PMU-Behandlung findet eine angemessene Beratung statt.

3.2 Bei Tattoo-Projekten werden insbesondere Motiv, Stil, Größe, Körperstelle, Platzierung und die gewünschte Umsetzung besprochen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Vorstellungen und für die Durchführung der Behandlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

3.4 Die Beratung dient insbesondere dazu, die gewünschte Leistung fachgerecht zu planen und mögliche Risiken oder Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.

4. Individuelle Tattoos und Entwürfe

4.1 Tattoos werden grundsätzlich individuell nach den Vorstellungen des Kunden und in Abstimmung mit dem jeweiligen Artist geplant.

4.2 Ein vom Kunden mitgebrachtes Bild, eine Vorlage oder eine Beschreibung kann als Grundlage für die Gestaltung dienen. Die konkrete Ausführung kann aus künstlerischen, technischen oder anatomischen Gründen von der Vorlage abweichen.

4.3 Der Kunde hat vor Beginn der Tätowierung Gelegenheit, die wesentlichen Merkmale des geplanten Motivs mit dem Artist zu besprechen.

4.4 Änderungswünsche sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Umfangreiche Änderungen können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises oder des Termins führen, sofern dies vor Durchführung der Änderung mit dem Kunden vereinbart wird.

4.5 Frontal beziehungsweise die jeweiligen Artists sind nicht verpflichtet, Motive umzusetzen, deren Ausführung aus fachlichen, ethischen, rechtlichen, gesundheitlichen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wird.

5. Preise und Zahlung

5.1 Die Preise für Tattoos richten sich insbesondere nach Größe, Körperstelle, Motiv, Stil, Arbeitsaufwand, Sitzungsdauer und Materialaufwand.

5.2 Bei Piercings und PMU-Behandlungen gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Vereinbarung mitgeteilten Preise.

5.3 Sofern ein konkreter Gesamtpreis vereinbart wurde, gilt dieser für den vereinbarten Leistungsumfang.

5.4 Zusätzliche Leistungen oder vom Kunden nachträglich gewünschte Änderungen werden nur berechnet, wenn sie vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt wurden.

5.5 Die Zahlung des offenen Rechnungsbetrages ist grundsätzlich unmittelbar nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.6 Frontal akzeptiert die jeweils im Studio angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

6. Anzahlungen

6.1 Für die verbindliche Reservierung eines Termins kann Frontal eine angemessene Anzahlung verlangen.

6.2 Die Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor Vertragsschluss beziehungsweise vor Zahlung mitgeteilt.

6.3 Die Anzahlung wird bei Durchführung des vereinbarten Termins auf den Gesamtpreis der vereinbarten Leistung angerechnet.

6.4 Die Anzahlung dient insbesondere der Absicherung der für den Kunden reservierten Zeit sowie der Vorbereitung des vereinbarten Projekts.

6.5 Für die Rückerstattung oder den Einbehalt einer Anzahlung gelten insbesondere die Regelungen in Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Absage, Verschiebung und Nichterscheinen

7.1 Ein verbindlich vereinbarter Termin kann grundsätzlich kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, wenn die Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin innerhalb der regulären Geschäftszeiten bei Frontal eingeht.

7.2 Die Absage kann insbesondere erfolgen:

  • persönlich im Studio,

  • telefonisch,

  • per E-Mail oder

  • über die von Frontal angebotenen Social-Media-Kanäle.

7.3 Für die Einhaltung der 48-Stunden-Frist ist der tatsächliche Zugang der Absage bei Frontal maßgeblich.

7.4 Eine Absage, die außerhalb der regulären Geschäftszeiten eingeht, gilt für die Berechnung der Frist erst mit Beginn der nächsten regulären Geschäftszeit als zugegangen.

7.5 Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen, kann Frontal die für diesen Termin geleistete Anzahlung als angemessenen Ausgleich für die durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen entstandenen Schäden und Aufwendungen einbehalten.

7.6 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Anzahlung ganz oder teilweise erstattet, soweit sie den tatsächlich entstandenen Schaden und die berechtigten Aufwendungen übersteigt.

7.7 Frontal bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.8 Eine Terminverschiebung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird grundsätzlich wie eine kurzfristige Absage behandelt.

7.9 Bei rechtzeitiger Absage wird nach Möglichkeit gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

7.10 Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder wiederholtem Nichterscheinen kann Frontal zukünftige Terminvereinbarungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig machen, soweit dies im Einzelfall zulässig ist.

7.11 Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht schematisch, wenn dem Kunden die rechtzeitige Absage aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände objektiv unmöglich oder unzumutbar war. In solchen Fällen wird Frontal die Umstände des Einzelfalls angemessen berücksichtigen.

7.12 Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

8. Verspätungen

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen.

8.2 Bei einer erheblichen Verspätung kann Frontal den Termin verkürzen, verschieben oder absagen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich oder nicht zumutbar ist.

8.3 Bei einer erheblichen Verspätung gelten die Regelungen über kurzfristige Terminabsagen entsprechend, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

8.4 Frontal wird bei der Entscheidung die Dauer der Verspätung sowie die konkreten Umstände des jeweiligen Termins angemessen berücksichtigen.

9. Gesundheitliche Voraussetzungen

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Frontal beziehungsweise den behandelnden Artist vor der Behandlung über gesundheitliche Umstände zu informieren, die für die Durchführung eines Tattoos, Piercings oder einer PMU-Behandlung relevant sein können.

9.2 Hierzu können insbesondere bekannte Allergien, relevante Hauterkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, bestimmte Medikamente, Schwangerschaft oder andere gesundheitliche Besonderheiten gehören, soweit diese für die konkrete Behandlung von Bedeutung sind.

9.3 Bei bestehenden gesundheitlichen Unsicherheiten kann Frontal die Durchführung der Behandlung von einer vorherigen ärztlichen Abklärung abhängig machen.

9.4 Frontal kann eine Behandlung ablehnen oder verschieben, wenn aufgrund der konkreten Umstände ein erhebliches gesundheitliches Risiko besteht oder eine fachgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm erteilten Hinweise zur Vorbereitung der Behandlung zu beachten.

10. Tattoos und Heilungsverlauf

10.1 Das Erscheinungsbild eines Tattoos kann unmittelbar nach der Behandlung und während des Heilungsverlaufs erheblich variieren.

10.2 Der Heilungsverlauf ist von individuellen Faktoren abhängig und kann unter anderem durch Hauttyp, Körperstelle, Pflege, Belastung und individuelle Wundheilung beeinflusst werden.

10.3 Frontal kann daher keine Garantie dafür übernehmen, dass ein Tattoo nach vollständiger Abheilung exakt dem unmittelbaren Erscheinungsbild nach der Tätowierung entspricht.

10.4 Der Kunde erhält Hinweise zur Nachsorge und Pflege. Diese Hinweise sind sorgfältig zu beachten.

10.5 Eine gegebenenfalls erforderliche Nacharbeitung oder ein Touch-up wird nach individueller Prüfung vereinbart und kann kostenpflichtig sein, sofern die Ursache nicht von Frontal zu vertreten ist.

11. Piercings

11.1 Jedes Piercing beginnt mit einer persönlichen Beratung.

11.2 Der Kunde wird über den vorgesehenen Ablauf, die Pflege und mögliche Risiken informiert.

11.3 Piercings werden unter Beachtung der erforderlichen hygienischen Standards durchgeführt.

11.4 Der Preis beträgt grundsätzlich 35,00 € pro Piercing. Für Intimpiercings können abweichende Preise vereinbart werden.

11.5 Frontal kann die Durchführung eines Piercings ablehnen, wenn die anatomischen Voraussetzungen nicht geeignet sind oder die Durchführung aus gesundheitlichen oder fachlichen Gründen nicht verantwortbar erscheint.

11.6 Der Kunde verpflichtet sich, die erhaltenen Pflege- und Nachsorgehinweise zu beachten.

12. Permanent Make-up

12.1 Permanent Make-up wird individuell auf die Wünsche und natürlichen Gegebenheiten des Kunden abgestimmt.

12.2 Vor der Behandlung werden insbesondere Form, Farbe, Technik und das gewünschte Ergebnis besprochen.

12.3 Das endgültige Ergebnis kann aufgrund individueller Hautbeschaffenheit, Heilungsverlauf, Pflege und anderer persönlicher Faktoren vom unmittelbaren Ergebnis nach der Behandlung abweichen.

12.4 Eine Nachbehandlung oder Auffrischung ist nicht automatisch Bestandteil der ursprünglichen Behandlung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12.5 Nachbehandlungen und Auffrischungen können gesondert berechnet werden.

13. Minderjährige

13.1 Bei minderjährigen Kunden werden die gesetzlichen Vorgaben sowie die internen Voraussetzungen von Frontal berücksichtigt.

13.2 Frontal kann die Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises sowie gegebenenfalls die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters verlangen.

13.3 Eine Behandlung kann abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

14. Nachsorge und Pflege

14.1 Nach einem Tattoo, Piercing oder einer PMU-Behandlung erhält der Kunde Informationen zur erforderlichen Pflege und Nachsorge.

14.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Pflege- und Hygienehinweise zu beachten.

14.3 Bei Fragen oder Auffälligkeiten kann sich der Kunde während der regulären Geschäftszeiten an Frontal wenden.

14.4 Bei medizinischen Beschwerden oder Anzeichen einer ernsthaften Komplikation sollte der Kunde unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Frontal ersetzt keine medizinische Behandlung.

14.5 Für Beeinträchtigungen, die durch eine nicht ordnungsgemäße Nachsorge oder durch eine Abweichung von den erteilten Pflegehinweisen entstehen, haftet Frontal nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

15. Urheberrechte und Entwürfe

15.1 Von Frontal oder den jeweiligen Artists erstellte Zeichnungen, Entwürfe und Gestaltungskonzepte bleiben grundsätzlich geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers.

15.2 Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung von individuellen Entwürfen außerhalb des vereinbarten Tattoo-Projekts bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

15.3 Der Kunde erhält durch die Beauftragung einer Tätowierung nicht automatisch sämtliche Urheber- oder Nutzungsrechte an einem individuellen Entwurf.

15.4 Vorlagen und Motive Dritter dürfen nur verwendet werden, soweit die hierfür erforderlichen Rechte bestehen oder die Nutzung rechtlich zulässig ist.

16. Fotografien und Veröffentlichungen

16.1 Frontal kann eigene Arbeiten zu Dokumentationszwecken fotografieren.

16.2 Eine Veröffentlichung von Fotografien, auf denen der Kunde als Person erkennbar ist, erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Erlaubnis.

16.3 Eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

17. Gutscheine

17.1 Sofern Frontal Gutscheine anbietet, gelten die jeweils beim Erwerb mitgeteilten Bedingungen.

17.2 Gutscheine können nur innerhalb ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer und im Rahmen der angegebenen Bedingungen eingelöst werden.

17.3 Eine Barauszahlung eines Gutscheins erfolgt grundsätzlich nicht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

18. Mängel, Beanstandungen und Nachbesserung

18.1 Sollte der Kunde mit einer erbrachten Leistung nicht zufrieden sein oder einen möglichen Mangel feststellen, wird darum gebeten, Frontal möglichst zeitnah zu kontaktieren.

18.2 Frontal erhält dadurch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – eine angemessene Lösung anzubieten.

18.3 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln und Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

18.4 Eine Einschränkung gesetzlicher Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche ist mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beabsichtigt.

19. Haftung

19.1 Frontal haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

19.2 Für sonstige Schäden haftet Frontal unbeschränkt, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

19.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Frontal nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

19.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.

20. Datenschutz

20.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

20.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die auf der Website von Frontal veröffentlichte Datenschutzerklärung.

21. Verbraucherstreitbeilegung

21.1 Frontal Tattoo & Piercing ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Änderungen und individuelle Vereinbarungen

22.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen Frontal und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

22.2 Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrags bedürfen grundsätzlich keiner bestimmten Form, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

24. Gerichtsstand

24.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

24.2 Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von Frontal vereinbart.

Frontal Tattoo & Piercing

Inhaber: Andreas Muschik
Bahnhofstraße 74
03046 Cottbus
Deutschland

Telefon: 0355 474499
E-Mail: webmaster@frontal-tattoo.de

Stand: September 2026